Häufige Fragen

WER WOHNT IM YELLOW HOUSE?

Im Yellow House leben 9 Kinder und Jugendliche. Mädchen und Jungen, altersgemischt in einer Gruppe zusammen.


BEKOMMT MEIN KIND EIN EINZELZIMMER?

Unsere Kinder und Jugendlichen leben in Einzel- und Zweibettzimmern. Wir sind bemüht, den Wünschen von ihnen bzgl. der Zimmeraufteilung so gut wie möglich gerecht zu werden. Alle Zimmer sind vollständig eingerichtet – dennoch hat jedes Kind die Möglichkeit seinem Zimmer eine "persönliche Note" zu geben. Für unsere "älteren" Jugendlichen besitzen zwei unserer Zimmer ein integriertes Badezimmer.


KANN MEIN KIND NACH HAUSE FAHREN UND KANN ICH ES BESUCHEN?

Nach der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen gestatten wir uns eine "Kennenlernzeit", in diesem Zeitraum hat Ihr Kind keinen direkten Kontakt zu Ihnen. Unserer Erfahrung nach beträgt dieser zwei bis sechs Wochen. Natürlich können Sie sich jederzeit über das Wohlergehen ihres Kindes mit uns austauschen.
In der Regel fahren die Kinder und Jugendlichen einmal monatlich über das Wochenende nach Hause, sowie in der Ferienzeiten eine Woche. Für die Sommerferien gibt es eine besondere Regelung: Da wir dort – gemeinsam mit den Kindern – in den Urlaub fahren, gibt es eine Beurlaubung vor unserer Freizeit und eine danach.


Falls Sie einen gemeinsamen Urlaub mit Ihrem Kind planen, oder Familienfeiern sowie besondere Aktivitäten anstehen, sind individuelle Absprachen bzgl. der Heimfahrten / Beurlaubungen möglich. Diese sollten Sie rechtzeitig mit uns absprechen.
Einmal wöchentlich haben Sie, an einem fest vereinbarten Tag, die Möglichkeit mit Ihrem Kind zu telefonieren.
Besuche in der Einrichtung – um mit Ihrem Kind aktiv den Tag zu verbringen – sind möglich und erwünscht.


WIE IST DER UMGANG MIT PC, INTERNET UND SMARTPHONES GEREGELT?

Den Kindern stehen zwei Computer mit Internetzugang zur Verfügung. Diese können für schulische Zwecke jederzeit, nach Absprache mit den Erziehern/innen, verwendet werden. Für eine anderweitige Nutzung (z.B. PC-Spiele, "surfen" im Internet, etc.) gibt es für die Kinder zweimal wöchentlich fest vereinbarte Zeiten.
Vereinzelt besitzen ältere Jugendliche einen eigenen Computer, bzw. Laptop. Die Verwendung ist an Vereinbarungen gebunden (Zeitraum, Umgang mit Internet, altersgerechten Spielen). Werden diese umgangen, werden die Geräte eingezogen und/ oder an die Eltern zurückgegeben. Diese Regelung betrifft auch andere Spielkonsolen (PSP, Nintendo, etc.).
Der Besitz eines Smartphones ist ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.


ERHÄLT MEIN KIND TASCHENGELD?

Die Kinder und Jugendlichen erhalten ein monatliches Taschengeld, die Höhe ist altersentsprechend gestaffelt.


Wir halten die Höhe des Taschengeldes für angemessen und ausreichend. Bitte sehen Sie davon ab, Ihrem Kind zusätzlich – ohne Absprache mit uns – Geld zu geben. Um einen sinnvollen Umgang mit Geld zu erlernen, hat Ihr Kind die Möglichkeit etwa ein Viertel des Barbetrages anzusparen. Gerade für "größere" Wünsche, oder um in der gemeinsamen Freizeit über mehr Geld zu verfügen, wird diese Möglichkeit von den Kindern gern genutzt.


Der restliche Barbetrag steht den Kindern zur freien Verfügung. Möchte Ihr Kind Taschengeld ausbezahlt bekommen, so trägt es den Betrag in unserem – frei zugänglichen – "Taschengeldordner" ein. Natürlich achten wir darauf, dass das Taschengeld für den laufenden Monat sinnvoll eingeteilt wird.


Ist Ihr Kind in der Lage überlegt mit dem Taschengeld umzugehen, so besteht ab dem 14. Lebensjahr die Möglichkeit, sich dieses auf ein eigenes Girokonto einzahlen zu lassen.


Taschengeldentzug darf keine pädagogische Maßnahme sein. Werden jedoch Dinge von anderen Gruppenmitgliedern entwendet oder zerstört, oder Einrichtungsgegenstände beschädigt, halten wir uns vor, dass das betroffene Kind sich im angemessenen Umfang mit seinem Taschengeld an der Wiederbeschaffung beteiligt.

WELCHE SCHULE KANN MEIN KIND BESUCHEN?

Wir sind bemüht, Schule wieder oder erstmals zum positiven Anliegen zu machen. Wir streben daher eine Beschulung oder Wiederbeschulung zunächst immer in öffentlichen Schulen an. Sind zusätzliche Hilfen, wie z.B. Schulbegleitung oder Nachhilfe erforderlich, können wir diese organisieren.


Alle öffentlichen Schulen, bis auf die Grundschule in unserem Ort, befinden sich in Lindau und Lindenberg. Zudem besteht die Möglichkeit, über Gastschulverhältnisse, die Schulmöglichkeiten in Baden-Württemberg (u.a. auch die Waldorfschule) zu nutzen. Alle Schulen sind gut mit dem Schulbus zu erreichen.
Für entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Schule (Schulmaterialien, Kopiergeld, Klassenausflüge) kommt die Einrichtung auf.

WAS IST EIN HILFEPLAN?

Halbjährlich findet in unserer Einrichtung ein gemeinsames Gespräch mit allen an der Hilfe Beteiligten (Kind, Eltern, Jugendamt, Einrichtung, evtl. Lehrer und zuständige Therapeuten) statt. Hier sprechen wir über die bisherige Entwicklung und über die Wünsche und Ziele für das kommende Halbjahr. Zu der Hilfeplanung werden Sie schriftlich – nach der gemeinsamen Terminfindung – vom zuständigen Jugendamt eingeladen.